Newsletter März 2016

Tipps für den korrekten Nachweis Ihrer Fort- und Weiterbildungen

Wenn Sie Ihr EMR-Qualitätslabel am Ende Ihrer Registrierungsperiode erneuern möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die geforderten Fort- und Weiterbildungen absolviert haben und weiterhin die Bedingungen des EMR-Reglements erfüllen. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, geben wir Ihnen im Folgenden einige praktische Hinweise und Tipps rund um die Fort- und Weiterbildung.

  • Nehmen Sie sich zunächst die Fort- und Weiterbildungsordnung zur Hand und lesen Sie die Bedingungen bezüglich der Lerninhalte (Ziffer 4. a-b) und Lernformen (Ziffer 5. a-e) sorgfältig durch.

  • Beurteilen Sie die Fort- und Weiterbildungsangebote, für die Sie sich interessieren, in Bezug auf die dort aufgeführten Bedingungen selbst kritisch. Bitte beachten Sie, dass wir als unabhängige Institution keine Bildungsangebote empfehlen und auch keine Abklärungen im Vorfeld durchführen.

  • Wir schicken Ihnen das Formular «Erneuerung des EMR-Qualitätslabels mit Fort- und Weiterbildungsnachweis» automatisch einige Wochen vor Ablauf Ihrer Registrierungsperiode zu. Füllen Sie das Formular vollständig aus, legen Sie die Belege Ihrer Fort- und Weiterbildungskurse bei und senden Sie alles per Post an das EMR.

  • Senden Sie das Formular auf jeden Fall ein, auch wenn Ihr aktuelles Stundensoll auf Null steht. Dieses Formular ist die Vertragsgrundlage, aufgrund derer Sie für ein weiteres Jahr registriert werden können. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, das «EMR-Reglement» gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Vergessen Sie deshalb nicht, das Formular zu unterschreiben!

  • Ein häufiges Problem bei der Fort- und Weiterbildungskontrolle sind Belege, die nicht vollständig sind. Prüfen Sie deshalb vorab, ob die Belege Ihrer absolvierten Kurse den Anforderungen entsprechen. Um Ihnen dies zu erläutern, haben wir einen Musterbeleg für einen korrekten Fort- und Weiterbildungsbeleg erstellt.

 

Musterbeleg für Ihre Fort- und Weiterbildungen

Der vorliegende Kursbeleg erfüllt die formalen Kriterien der Fort- und Weiterbildungsordnung des EMR, Ziffer 2.b., vollumfänglich. Anmeldebestätigungen, Quittungen oder Rechnungen erfüllen diese Vorgaben in der Regel nicht. Zur Veranschaulichung gehen wir in den folgenden Punkten erklärend auf die formalen Kriterien ein.

Musterbeleg FWB

  1. Damit wir Ihnen den Beleg zuordnen können, muss Ihr Name darauf vermerkt sein.
  2. Es muss ein Datum angegeben sein, damit nachvollziehbar ist, in welchem Zeitraum die Fort- und Weiterbildung stattgefunden hat.
  3. Titel bzw. Thema und Bildungsinhalte der Fort- und Weiterbildung müssen zwingend ersichtlich sein. Wenn Inhalte auf Ihrem Beleg nicht eindeutig und konkret angegeben sind, kann dies zu weiteren Abklärungen führen oder gar dazu, dass Ihre Fort- und Weiterbildung nicht angerechnet wird. Aus der Beschreibung muss klar herauslesbar sein, dass der Inhalt eines Kurses einen Bezug hat zu einer Methode der EMR-Methodenliste, zu allgemeinen Berufskompetenzen oder zur Schulmedizin (Fort- und Weiterbildungsordnung Ziffer 4.a.). Nur Fort- und Weiterbildungen mit Inhaltsangaben, die für uns nachvollziehbar sind, können wir anrechnen.
  4. Die Unterrichtsdauer muss in Lernstunden à 60 Minuten angegeben sein. Bei anderen Zeitangaben, wie beispielsweise Kreditpunkten, muss der Bildungsanbieter einen Umrechnungsschlüssel bekannt geben.
  5. Das Ausstellungsdatum des Nachweises muss aufgeführt sein.
  6. Der Kursbeleg muss vom Bildungsanbieter und/oder Organisator unterschrieben sein.
  7. Der Bildungsanbieter muss eindeutig identifizierbar sein.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Bildungsanbieters, dass Kursbelege vollständig und korrekt ausgestellt werden. Sie können mit Ihrem Bildungsanbieter Rücksprache halten, wenn Ihr Beleg nicht die erforderlichen Angaben enthält. Vom Therapeuten selbst ausgestellte oder vervollständigte Dokumente werden nicht akzeptiert (gemäss FWBO, Ziffer 2.c.).

Den Musterbeleg des Fort- und Weiterbildungsnachweises können Sie auch in Ihrem Nutzerkonto bei myEMR, im Menüpunkt FWB, downloaden. In Ihrem Nutzerkonto unter www.myEMR.ch können Sie sich zudem jederzeit über Ihr Stundensaldo informieren – vorausgesetzt, Sie haben das Konto aktiviert. Zur Aktivierung von myEMR gelangen Sie hier. Ebenfalls einsehbar sind dort der Stundenübertrag aus dem Vorjahr und das Datum der nächsten Fort- und Weiterbildungskontrolle.


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