Newsletter Juli 2016

Anpassung der Fort- und Weiterbildung: Was Sie als Therapeutin oder Therapeut wissen müssen

Mit dem EMR-Reglement 2017 wird das System der Fort- und Weiterbildungskontrolle geändert: Unabhängig von der Anzahl der registrierten Methoden, Methodengruppen oder Berufsabschlüsse sind für die Erneuerung des EMR-Qualitätslabel jährlich 20 Stunden Fort- und Weiterbildung nachzuweisen. Alle anderen Qualitätskriterien bleiben davon unbeeinflusst, sie müssen nach wie vor erfüllt sein, damit das EMR-Label für ein weiteres Jahr vergeben werden kann.

Die neuen Bestimmungen für die Fort- und Weiterbildung greifen ab dem 1. Januar 2017.

Für Sie als Therapeutin oder Therapeut bedeutet diese Anpassung Folgendes:

 

  • Für die Erneuerung Ihres EMR-Qualitätslabels müssen Sie für jede Registrierungsperiode pauschal 20 Stunden Fort- und Weiterbildung nachweisen. Überzählige Stunden können wie bisher auf die nächstfolgende Registrierungsperiode übertragen werden.

 

  • Diese Pauschale gilt auch, wenn Sie für mehrere Methoden, Methodengruppen oder Berufsabschlüsse registriert sind.

 

  • Eine Registrierung für weitere Methoden, Methodengruppen und Berufsabschlüsse ist jederzeit möglich, auch unterjährig. Laden Sie dazu einfach das passende Registrierungsformular von der EMR-Website herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es zusammen mit den geforderten Unterlagen ein. 

 

  • Das Stundensoll für das Jahr 2017, das wir einigen von Ihnen anlässlich der diesjährigen Fort- und Weiterbildungskontrolle bereits mitgeteilt haben, wird von uns neu berechnet. Positive oder negative Stundenüberträge aus der vorherigen Registrierungsperiode bleiben dabei erhalten. Ihr neues Stundensoll können Sie ab September 2016 in Ihrem persönlichen Nutzerkonto bei myEMR nachlesen.

 

  • Der Prozess der Fort- und Weiterbildungskontrolle bleibt unverändert: Wie bisher fordern wir Sie einige Wochen vor Ablauf Ihres EMR-Qualitätslabels schriftlich auf, das Gesuch und die Nachweise für die Fort- und Weiterbildungskontrolle bei uns einzureichen. Ein Muster für einen Fort- und Weiterbildungsbeleg finden Sie in Ihrem persönlichen Nutzerkonto bei myEMR unter dem Menüpunkt «Fort- und Weiterbildung».

 

  • Auch die Qualitätskontrolle der Fort- und Weiterbildungen erfolgt weiterhin in der bewährten Manier: Wir prüfen jedes Dossier und die Inhalte der eingeschickten Nachweise sorgfältig nach den im EMR-Reglement aufgeführten Kriterien. Fort- und Weiterbildungen, die unseren Qualitätskriterien nicht entsprechen, werden nicht angerechnet. Die aktuelle Fort- und Weiterbildungsordnung finden Sie auf der EMR-Webseite.

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