Newsletter Oktober 2016

Suva und EMR: Zusammenarbeit sorgt für mehr Qualität und Transparenz

Seit Anfang des Jahres 2016 hat die Suva mit dem EMR eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit abgeschlossen. Für EMR-Therapeutinnen und -Therapeuten bedeutet diese Zusammenarbeit einen grossen Vorteil, denn die Suva wird künftig bei der Rückerstattung von erfahrungsmedizinischen Leistungen auch auf das EMR-Qualitätslabel abstellen. Welche weiteren Grundsätze bei der Leistungsabrechnung mit der Suva zu beachten sind, erklärt Rolf Schmidiger, Mitglied des Stabs der Suva-Geschäftsleitung.

Herr Schmidiger, die Suva ist der grösste Schweizer Unfallversicherer und führt darüber hinaus die Schweizer Militärversicherung. Was macht die Suva zu einer besonderen Versicherung?

 
 

Bei der Suva steht der Kunde im Mittelpunkt: Umfassende Beratung und persönliche Betreuung haben bei uns höchste Priorität. Nach einem Unfall bietet die Suva den Betroffenen eine vollumfängliche Betreuung in Form von Beratung, Versicherungsleistungen, Unfallmedizin und Rehabilitation. Das oberste Ziel ist dabei die Heilung des Patienten und seine bestmögliche Wiedereingliederung in Alltag und Beruf. Das erreichen wir mit einem ganzheitlichen Schadensmanagement, in das nicht nur die Leistungserbringer, sondern auch das gesamte Umfeld des Patienten einbezogen wird. Wir entscheiden in jedem einzelnen Fall, was das Beste für den Patienten ist. Das gilt auch für erfahrungsmedizinische Leistungen. Die Kostenübernahme in diesem Bereich ist eine freiwillige Leistung, Unfallversicherer sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn es dem Wohl des Patienten dient, leisten wir  – in einem gewissen Kostenrahmen – auch Beiträge für alternative Behandlungen oder bestimmte Integrationsmassnahmen.

Warum hat sich die Suva entschieden, mit dem EMR zusammen zu arbeiten?

Wir wollen unseren Patienten auch im Bereich der Erfahrungsmedizin möglichst das Beste bieten. Das EMR-Qualitätslabel steht für einen hohen Standard in der Erfahrungsmedizin und liefert Daten in einer ausgezeichneten Qualität. Von der Zusammenarbeit mit dem EMR versprechen wir uns auf der einen Seite mehr Transparenz für Patienten und Therapeuten und auf der anderen Seite eine Erleichterung unserer administrativen Abläufe.

Was sollten die EMR-Therapeuten über die Abrechnung mit der Suva wissen?

Bei allen Leistungen, die ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens liegen, fällen wir jeweils Einzelentscheidungen, das heisst, wir wägen die Kostenübernahme in jedem Fall individuell ab. Deshalb ist es immer unabdingbar, vor einer erfahrungsmedizinischen Behandlung eine Kostengutsprache bei der Suva einzuholen. Das gilt unabhängig davon, ob wir die Rechnung direkt vom Therapeuten erhalten oder ob sie uns via Patient erreicht. Bei der Anfrage wegen einer Kostengutsprache muss zwingend die Schadennummer angegeben werden, damit wir den Fall zuordnen können.

Für die EMR-Therapeutinnen und -Therapeuten ist es auch wichtig zu wissen, dass die Suva für erfahrungsmedizinische Behandlungen grundsätzlich maximal 50 Prozent der Kosten übernimmt, bis zu einem Limit von 55.- CHF pro Behandlung. Dieser Kostenrahmen gilt für maximal neun Behandlungen. Wie bereits gesagt, handelt es sich hierbei um freiwillige Leistungen der Suva, die nicht in den gesetzlich geregelten Leistungskatalog eines Unfallversicherers fallen. Deshalb können wir hier keine höheren Beiträge leisten als im Grundversicherungsbereich bezahlt werden.

Es ist uns ein Anliegen, in Bezug auf die Leistungsabrechnung noch mehr Transparenz zu schaffen und damit Missverständnisse und Enttäuschungen seitens Therapeuten oder Patienten zu vermeiden. Bei Fragen können sich Therapeuten gerne an uns wenden, entweder über das Kontaktformular auf unserer Website oder über eine unserer lokalen Agenturen.

 

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Rolf Schmidiger, Mitglied des Stabs der Geschäftsleitung und Strategie- und Portfolio-Manager bei der Suva


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