Newsletter Oktober 2017

EMR-Reglement 2018 – die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Entwicklungen in der Erfahrungsmedizin in Richtung Professionalisierung schreiten fort. Dementsprechend betreffen die Änderungen des neuen EMR-Reglements überwiegend die EMR-Methodenliste: Während neue Methoden hinzukommen, werden andere gestrichen bzw. geschlossen. Diese Anpassungen sorgen dafür, dass die EMR-Methodenliste stets den aktuellen Stand der Erfahrungsmedizin widerspiegelt.


EMR-Methodenliste
Neu aufgenommene Methoden:
Nr. 58 Dramatherapie
Nr. 97 Intermediale Therapie
Nr. 144 Entwicklungs- und Lerntherapie nach PäPKi (inkl. neue Richtlinie)
Nr. 2231 BSc FH in Osteopathie in Ausbildung zum MSc FH in Osteopathie

Gestrichene Methoden:
Nr. 2 Akumattherapie
Nr. 55 Deep Draining
Nr. 79 Frecodyn-Therapie
Nr. 110 Lykotronic

Für diese Methoden sind keine Therapeutinnen und Therapeuten registriert.


Nicht mehr neu registrierbare Methoden:
Nr. 1 Aderlass
Nr. 16 Aura Soma Therapie
Nr. 80 Funktionelle Biometrie
Nr. 113 Magnetfeldtherapie
Nr. 137 Ohrkerzen-Therapie
Nr. 187 Thermographie

Für Therapeutinnen und Therapeuten, die für eine der genannten Methoden registriert sind, ändert sich nichts.


Umbenannte Methoden:

Nr. 90, Heilpädagogisches/Therapeutisches Reiten – neu: «Pferdegestützte Therapie». Zusätzlich wurde mittels einer Legende (B24) geregelt, welche Berufsabschlüsse bei dieser Methode als Nachweis für die schulmedizinische Ausbildung akzeptiert werden.


Geänderte Bedingungen:

Methode Nr. 37, Biofeedback. Die Bedingungen für eine Registrierung dieser Methode sind neu geregelt durch die Legende B23 auf der EMR-Methodenliste.

Die neue Methodenliste wird demnächst auf www.emr.ch aufgeschaltet.

Neue Richtlinien für Craniosacral Therapie

Bereits jetzt wurden die neuen Richtlinien für Nr. 53, Craniosacral Therapie, in das EMR-Reglement aufgenommen, sie gelten jedoch erst ab 2020. Damit werden – in Abstimmung mit dem Berufsverband Cranio Suisse – die Anforderungen für die Ausbildung in Craniosacral Therapie neu definiert. Für bereits registrierte Therapeutinnen und Therapeuten ändert sich nichts.

>zu den neuen Richtlinien


Fort- und Weiterbildungsordnung

Die Kriterien für Fort- und Weiterbildungen wurden erweitert: Nicht akzeptiert werden demnach Fort- und Weiterbildungen mit Inhalten, die diskriminierend sind, rechtliche Vorschriften verletzen oder das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten missachten (Ziffer 4.2, FWBO). Auch Fort- und Weiterbildungen von Bildungsanbietern, die Ideologien verbreiten, die gegen den EMR-Berufskodex verstossen, werden nicht berücksichtigt (Ziffer 4.3, FWBO).

>zur Fort- und Weiterbildungsordnung


Berufskodex

In Ziffer 6, Rechnungsstellung, wird darauf hingewiesen, dass Leistungen, die nach dem professionellen therapeutischen Verständnis nicht zur jeweiligen Methode bzw. zum jeweiligen Berufsabschluss gehören, auf der Rechnung getrennt und als solche auszuweisen sind.

>zum Berufskodex


Gebührenordnung

Ab 1. Januar 2018 wird die Mehrwertsteuer von 8 Prozent auf 7,7 Prozent gesenkt. Aus diesem Grund wurde die Gebührenordnung des EMR angepasst.

> zur Gebührenordnung


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