Newsletter Dezember 2017

Auf den Rappen kommt es an

Falls Sie, sehr geehrte Therapeutin, sehr geehrter Therapeut, zufällig einen Blick auf unsere Gebührenordnung für 2018 geworfen haben, sind Ihnen vielleicht die neuen, «krummen» Zahlen dort aufgefallen. So beträgt die Gebühr für die Registrierung eines Berufsabschlusses jetzt nicht mehr 60 Franken, sondern 59.85. Und die jährliche Erneuerung des EMR-Qualitätslabels schlägt nicht mehr mit 333 Franken zu Buch, sondern kostet neu 332.10 Franken.

MünzenDer Grund dafür ist Ihnen sicherlich bekannt: Ab 2018 sinkt die Mehrwertsteuer um 0,3 auf 7,7 Prozent. Wie die Medien berichten, gehen die Unternehmen in der Schweiz damit sehr unterschiedlich um. Während einige umgehend verkündet haben, die Mehrwertsteuersenkung direkt an ihre Kundschaft weiterzugeben, sehen andere dafür keinen Grund. Zu hoch sei der Aufwand für die Umstellung, zu gering seien die Beiträge, die der Kunde sparen würde. Eine Aussage, die uns als Konsumenten staunen lässt. Das alte Sprichwort «Wer den Rappen nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert» kommt einem dabei in den Sinn, oder, etwas salopper, der Ausspruch «Kleinvieh macht auch Mist».

Auch wenn es nur kleine Beträge sind, als Kunde fühlt man sich wertgeschätzt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Steuersenkung uneingeschränkt weitergegeben wird. Aus diesem Grund leben Sie und wir jetzt mit unseren «krummen» Zahlen – und fühlen uns gut dabei.


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