Newsletter Dezember 2017

Wichtige Tipps für die Fort- und Weiterbildungskontrolle

Ihr EMR-Qualitätslabel ist jeweils für ein Jahr gültig. Für die jährliche Erneuerung müssen Sie eine Fort- und Weiterbildungskontrolle absolvieren. Damit diese so rasch und reibungslos wie möglich abläuft, haben wir für Sie wichtige Fragen und Antworten zu diesem Prozess zusammengefasst – mit vielen Tipps, Anleitungen und Informationen.

In welchem Zeitraum muss ich die Fort- und Weiterbildungsstunden besuchen?

Sie haben eine individuelle Registrierungsperiode. Das Datum, an dem Ihre Registrierungsperiode endet, ist auf Ihrem EMR-Qualitätslabel angegeben. Sie finden es auch in Ihrem Nutzerkonto in myEMR. Sämtliche Fort- und Weiterbildungsstunden sollten innerhalb dieser zwölfmonatigen Periode besucht werden.

Was mache ich, wenn ich zu wenige Fort- und Weiterbildungsstunden absolviert habe?

Fehlende Fort- und Weiterbildungsstunden können in der nächsten Registrierungsperiode nachgeholt werden. So gehen Sie vor:

1 Formular zurückschicken Füllen Sie das Erneuerungsformular vollständig aus und senden Sie es mit Ihren Kursbelegen an das EMR zurück. Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben!
2 EMR-Qualitätslabel erhalten Ihr EMR-Qualitätslabel wird für ein weiteres Jahr erneuert – vorausgesetzt, dass alle Bedingungen des EMR-Reglements erfüllt sind.
3 Fort- und Weiterbildungen planen Die fehlenden Stunden müssen Sie bei Ihrer nächsten Fort- und Weiterbildungskontrolle nachweisen. Planen Sie deshalb unbedingt ein, dass Sie zusätzliche Stunden absolvieren müssen.
> Ein Nachholen der fehlenden Stunden in späteren Registrierungsperioden ist nicht möglich. Sie müssen demnach bei der folgenden Fort- und Weiterbildungskontrolle alle Stunden nachweisen – sowohl die fehlenden als auch die jährlich geforderten 20 Stunden.
> Wenn Sie in zwei aufeinanderfolgenden Registrierungsperioden zu wenig Fort- und Weiterbildungsstunden absolviert haben, ist eine Erneuerung des EMR-Qualitätslabels grundsätzlich nicht möglich. Darum sollten Sie die geforderten Stunden unbedingt nachholen.

Ihr Stundensoll können Sie jederzeit in Ihrem Nutzerkonto in myEMR einsehen.

Konnten Sie wegen gesundheitlicher Beschwerden oder einer Schwangerschaft nicht genügend Fort- und Weiterbildungsstunden absolvieren? Erfahren Sie weiter unten, was Sie in diesem Fall tun können.

Was mache ich, wenn ich zu viele Fort- und Weiterbildungsstunden absolviert habe?

Überzählige anrechenbare Fort- und Weiterbildungsstunden werden Ihnen für die nächste Registrierungsperiode gutgeschrieben.

1 Formular zurückschicken Füllen Sie das Erneuerungsformular vollständig aus und senden Sie es mit Ihren Kursbelegen an das EMR zurück. Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben! Reichen Sie auch die Belege der überzähligen Fort- und Weiterbildungsstunden ein.
2 EMR-Qualitätslabel erhalten Ihr EMR-Qualitätslabel wird für ein weiteres Jahr erneuert – vorausgesetzt, dass alle Bedingungen des EMR-Reglements erfüllt sind.
3 Fort- und Weiterbildungen planen Überzählige anrechenbare Fort- und Weiterbildungsstunden können auf die folgende Registrierungsperiode übertragen werden. Sie brauchen in diesem Fall weniger oder gar keine Fort- und Weiterbildungsstunden nachzuweisen.
Was mache ich, wenn mein Stundensoll für die Fort- und Weiterbildungskontrolle Null beträgt?

Sie müssen auch in diesem Fall Ihr EMR-Qualitätslabel erneuern lassen.

1 Formular zurückschicken Füllen Sie das Erneuerungsformular vollständig aus und senden Sie es mit Ihren Kursbelegen an das EMR zurück. Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben! Reichen Sie auch die Belege der überzähligen Fort- und Weiterbildungsstunden ein.
2 EMR-Qualitätslabel erhalten Ihr EMR-Qualitätslabel wird für ein weiteres Jahr erneuert – vorausgesetzt, dass alle Bedingungen des EMR-Reglements erfüllt sind.
3 Fort- und Weiterbildungen planen Überzählige anrechenbare Fort- und Weiterbildungsstunden können auf die folgende Registrierungsperiode übertragen werden. Sie brauchen in diesem Fall weniger oder gar keine Fort- und Weiterbildungsstunden nachzuweisen.
> Wir empfehlen Ihnen, immer die Belege aller Fort- und Weiterbildungsstunden einzureichen, die Sie während der Registrierungsperiode besucht haben.
Was mache ich, wenn ich wegen gesundheitlicher Beschwerden oder Schwangerschaft nicht genügend Fort- und Weiterbildungsstunden besuchen konnte?

Aus wichtigen Gründen oder in Härtefällen wie Krankheit bzw. Unfall oder aufgrund Schwangerschaft resp. Geburt können Sie für maximal zwölf Monate von der Fort- und Weiterbildung befreit werden.

1 Antrag auf Befreiung stellen Teilen Sie uns schriftlich mit, warum Sie eine Befreiung beantragen. Legen Sie gegebenenfalls ein Arztzeugnis bei, aus dem Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit hervorgehen. Dieses oder der Geburtsschein können während der jeweils aktuellen Registrierungsperiode eingereicht werden, müssen aber spätestens anlässlich der Fort- und Weiterbildungskontrolle beim EMR vorliegen.
2 Formular zurückschicken Schicken Sie das unterschriebene Erneuerungsformular sowie allfällige Kursbelege an das EMR zurück.
3 EMR-Qualitätslabel erhalten Wenn der Antrag auf Befreiung gutgeheissen wird, werden Ihnen pauschal 20 Fort- und Weiterbildungsstunden gutgeschrieben und mit Ihrem Stundensoll verrechnet.

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