Newsletter Oktober 2018

Legenden der Methodenliste als wichtige Informationsquelle

Die Legenden der EMR-Methodenliste beinhalten viele zusätzliche Informationen zu Methoden, Methodengruppen oder Berufsabschlüssen. Und besonders wichtig: Sie liefern Ihnen konkrete Infos zur Vergütungspraxis der Versicherer.

Die Legenden unter I (wie Informationen) auf der EMR-Methodenliste haben es für Sie als Therapeutin oder Therapeut in sich. Dort finden Sie detaillierte Angaben zur Vergütungspraxis der Versicherer. So erfahren Sie beispielsweise, unter welchen Bedingungen die SWICA die Klassische Massage vergütet, dass die Suva für die unterstützten Methoden vorab eine individuelle Kostengutsprache verlangt oder welche Voraussetzungen für eine Vergütung durch die EGK gelten. Wenn es also um Probleme mit der Abrechnung geht, kann es sein, dass die Antwort darauf in einer der I-Legenden zu finden ist.

Mit den Legenden B (wie Bedingungen) regelt das EMR Bedingungen für die Registrierung der jeweiligen Methode oder Methodengruppe beziehungsweise des jeweiligen Berufsabschlusses. Zum Beispiel ist mittels einer B-Legende festgelegt, dass die Anthroposophische Medizin, die Mesotherapie und die Neuraltherapie ausschliesslich von Ärzten registriert werden können. Oder für die Pferdegestützte Therapie sind diejenigen Berufsabschlüsse aufgeführt, mit denen sich jemand ohne weiteren schulmedizinischen Nachweis registrieren lassen kann.

Die A-Legenden schliesslich stehen für Ankündigungen des EMR. Sie enthalten zum Beispiel Hinweise darauf, ab wann die Registrierung für eine Methode nicht mehr möglich ist, beziehungsweise ab wann spezielle Richtlinien gelten.

>EMR-Webseite Reglement und Methodenliste


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