Viel Neues - für die Vielfalt der Erfahrungsmedizin
EMR-Reglement 2022 - wichtigste Änderungen im Überblick
Das EMR bildet die dynamische Entwicklung der Erfahrungsmedizin wie gewohnt transparent ab und hat sein Angebot und das Reglement für 2022 daran angepasst.
EMR-Methodenliste
Neu aufgenommene Methoden in Abschnitt A (erfahrungsmedizinische Methoden/Methodengruppen):
Nr. 50
Lomilomi-Therapie
Nr. 54
Emotionelle Erste Hilfe (EEH), Bindungsorientierte Eltern-Kind-Therapie
Die Bedingungen für eine Registrierung dieser Methoden sind durch Richtlinien geregelt. Sie finden diese im Reglement 2022.
Neu aufgenommene Methoden in Abschnitt B (staatlich anerkannte Berufsabschlüsse und Zertifikate/Branchenzertifikate):
Nr. 165
Ayurveda für Ärzte SAA
Für die Registrierung dieser Methode wird ein Weiterbildungszertifikat «Ayurveda für Ärzte SAA» der Schweizerischen Ärztegesellschaft für Ayurveda vorausgesetzt.
Nr. 402
KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom – Methode Aquatische Körperarbeit*
Nr. 4021
Branchenzertifikat OdA KT – Methode Aquatische Körperarbeit*
Nr. 423
KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom – Methode Trager Therapie*
Nr. 4231
Branchenzertifikat OdA KT – Methode Trager Therapie*
* Die Aufnahme auf die EMR-Methodenliste erfolgt provisorisch, solange die Prüfungsordnung nicht vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI genehmigt ist und in Kraft tritt.
Nicht mehr neu registrierbare Methoden ab 01.01.2022:
Nr. 23
Ayurveda-Ernährungsberatung
Nr. 27
Ayurveda-Massage
Nr. 141
Osteopathie / Etiopathie
Diese Methoden können ab 01.01.2022 nicht mehr neu registriert werden.
Nicht mehr neu registrierbare Methoden ab 01.01.2023:
Nr. 12
Asiatische Körper- und Energiearbeit
Nr. 31
Baunscheidtieren
Nr. 45
Brain Gym
Nr. 58
Dramatherapie*
Nr. 65
Elektroakupunktur nach Voll / Bioelektron. Funktionsdiagnostik
Diese Methoden können ab 01.01.2023 nicht mehr neu registriert werden.
* Für die Registrierung dieser Methoden gelten ab 01.01.2022 die neuen, ergänzenden Richtlinien.
Geänderte Bedingungen:
Nr. 7
AlexanderTechnik
Die Mindestanzahl der erforderlichen erfahrungsmedizinischen Lernstunden für eine Registrierung beträgt neu 1010 Stunden (bisher 1550 Stunden).
Nr. 38
Bioresonanztherapie
Die Bedingungen für eine Registrierung dieser Methode sind neu geregelt durch die Legende B27 auf der EMR-Methodenliste (anstelle von B6): Diese Methode kann nur registriert werden von Therapeuten mit einem Abschluss als Naturheilpraktiker/in mit eidgenössischem Diplom in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde TEN oder von Ärzten.
Anhang 1 der EMR-Methodenliste:
Neu werden für die folgenden Berufsabschlüsse 600 Stunden Schulmedizin angerechnet:
CAS Bewegungs- und Sporttherapie in der Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie
CAS Bewegungs- und Sporttherapie bei psychischen Erkrankungen
CAS Personal Health Coach
Die neue Methodenliste wird demnächst auf www.emr.ch aufgeschaltet.
Richtlinien für Therapeutische Massagen gültig – neu registrierbar
Die ergänzenden Richtlinien zur Registrierung der Methode Nr. 33, Therapeutische Massagen, gelten ab 01.01.2022. Ab dann kann die Methode neu registriert werden. Mit den Richtlinien werden die Anforderungen für die Ausbildung definiert.
Richtlinien für Biofeedback und Reflexzonentherapie gültig
Die neuen, ergänzenden Richtlinien zur Registrierung der Methoden Nr. 37, Biofeedback, und Nr. 240, Reflexzonentherapie, gelten ab 01.01.2022. Damit werden die Anforderungen für die Ausbildung definiert.
Berufskodex ergänzt
Der Berufskodex wurde durch einen Zusatz ergänzt (Ziffer 6.d.), der missbräuchliche Vergütungsansprüche verhindern soll. Die Therapeutinnen und Therapeuten sind neu zu Folgendem verpflichtet: «Die Behandlungen von Familienangehörigen, mir selbst und im gleichen Haushalt lebenden Personen stelle ich nicht in Rechnung.»