Wichtige Information: Aktuelles Stundensoll in myEMR

Sehr geehrte Therapeutin, sehr geehrter Therapeut

In unserem letzten Newsletter haben wir Sie darüber informiert, dass sich die Berechnungsgrundlage für die jährliche Fort- und Weiterbildungskontrolle ändert: Wenn Sie Ihr EMR-Qualitätslabel erneuern möchten, müssen Sie ab 2017 pro Jahr pauschal 20 Stunden Fort- und Weiterbildung nachweisen – ganz unabhängig von der Anzahl registrierter Methoden, Methodengruppen oder Berufsabschlüsse.

Diese Änderung erforderte eine Umstellung unseres Systems. Seit Anfang September finden Sie die Übersicht Ihrer Fort- und Weiterbildungsstunden gemäss dem neuen System in Ihrem persönlichen Nutzerkonto auf myEMR. Dort können Sie jederzeit nachsehen, wie viele Stunden aus der vergangenen Registrierungsperiode übertragen wurden und wie sich der Übertrag auf die in der nächsten Registrierungsperiode geforderten Stunden auswirkt.

 

Bildschirmfoto

 

Mit Aufschaltung des aktuellen Stundensolls in myEMR sind die Informationen, die Sie von uns bezüglich der geforderten Fort- und Weiterbildungsstunden für Ihre nächste Registrierungsperiode bereits erhalten haben, hinfällig. Verbindlich sind die aufgeführten Stunden in Ihrem myEMR-Nutzerkonto.

Übrigens: In myEMR finden Sie weitere nützliche Informationen und Services. Zum Beispiel unser kostenloses Rechnungstool EMbill. Damit können Sie schnell und einfach versicherungskonforme Rechnungen erstellen. EMbill vereinfacht die administrative Abwicklung von Leistungen – für Sie, Ihre Patienten und deren Versicherer.

 

Freundliche Grüsse

Françoise Lebet
Leiterin EMR

 

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