News Flash für Osteopathinnen und Osteopathen

Sehr geehrte Therapeutin, sehr geehrter Therapeut

Diesen News Flash erhalten Sie, weil Sie beim EMR für Osteopathie registriert sind.

Wie Sie vermutlich bereits wissen, bringt das neue Gesundheitsberufegesetz einige Veränderungen mit sich, von denen auch die Osteopathie betroffen ist. Derartige Neuordnungen werfen meist Fragen auf und die Antworten sind nicht immer leicht zu finden. Deshalb haben wir für Sie einige Informationen rund um das neue Gesetz zusammengestellt, und Rechtsanwältin Brigitta Holzberger, die bei der GDK für den Rechtsdienst verantwortlich ist, erläutert im Interview, welche Konsequenzen das Gesetz für Ihren Berufsstand hat. Weiterhin haben wir für Sie in einem kurzen Beitrag zusammengefasst, wie wir als Zertifizierungsstelle unser Reglement auf das neue Gesetz ausrichten.

Wie der Gesetzestext im Detail umgesetzt werden wird, ist momentan noch nicht bekannt. Mehr Klarheit darüber werden die Verordnungen zum Gesetz bringen, die für nächsten Herbst angekündigt sind. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Freundliche Grüsse

Françoise Lebet
Leiterin EMR


Fakten zum neuen Gesundheitsberufegesetz

Was sollten Sie als Osteopathin oder Osteopath über das neue Gesundheitsberufegesetz wissen? Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten.

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Neues Gesetz: Änderungen für Osteopathie

Was ändert sich, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Ein Interview mit Rechtsanwältin Brigitta Holzberger vom Rechtsdienst der GDK.

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Anpassungen beim EMR

Was ändert sich im EMR-Reglement 2018 im Hinblick auf die Osteopathie? Ein Überblick über die neuen Registrierungsbedingungen.

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