Newsletter Oktober 2018

Branchenzertifikate und Richtlinien für Kunsttherapien

Bei den Kunsttherapien stehen ab 2019 die Branchenzertifikate der OdA ARTECURA für alle Fachrichtungen neu auf der EMR-Methodenliste. Damit bildet das EMR die Berufsentwicklung in diesem Bereich ab und trägt dazu bei, die Ausbildung zu harmonisieren. Als weitere Neuerung erhalten zehn Kunsttherapie-Einzelmethoden eigene Richtlinien.

© EMindex, Blazenka Kostolna, 2017 

Harmonisierung und Qualitätssteigerung: Mit diesen Zielen passt das EMR seine Methodenliste im Bereich der Kunsttherapien an. So erhalten die Branchenzertifikate der OdA ARTECURA jeweils eine eigene Methodennummer. Dabei handelt es sich um die fünf Fachrichtungen Bewegungs- und Tanztherapie, Drama- und Sprachtherapie, Gestaltungs- und Maltherapie, Intermediale Therapie sowie Musiktherapie. Somit gibt es ab 2019 für jede Fachrichtung als Vorstufe zur HFP eine EMR-Nummer für das Branchenzertifikat.

Zusätzlich erhalten zehn Kunsttherapie-Einzelmethoden ab 2022 jeweils eigene Richtlinien: Dramatherapie, Figurenspieltherapie, Intermediale Therapie, Maltherapie, anthroposophische Maltherapie, Musiktherapie, anthroposophische Musiktherapie, plastisch-therapeutisches Gestalten (anthroposophisches), Tanztherapie und therapeutische Sprachgestaltung (anthroposophische).

Ausbildung im Kunsttherapie-Bereich wird harmonisiert

Mit diesen Richtlinien vereinheitlicht das EMR die Anforderungen an die kunsttherapeutischen Ausbildungen und fördert damit deren Qualität. Ab 2022 werden für die Einzelmethoden je 340 Stunden Grundlagenausbildung und 500 Stunden Fachausbildung verlangt. Bei der Dramatherapie und der Intermedialen Therapie ist das bereits jetzt der Fall.

Mit den neuen Richtlinien harmonisiert das EMR die Ausbildungsstandards, sodass sie den Anforderungen der OdA ARTECURA entsprechen und sich in den modularen Aufbau der Ausbildungen einfügen. Dies ist das Ergebnis einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen EMR und OdA ARTECURA.


zurück