EMR • RME – Qualität in der Erfahrungsmedizin
Was sich 2024 ändert: Neues EMR-Reglement

EMR-Reglement 2024 - wichtigste Änderungen im Überblick

Das EMR bildet die dynamische Entwicklung der Erfahrungsmedizin wie gewohnt transparent ab und hat sein Angebot und das Reglement für 2024 daran angepasst.

EMR-Methodenliste
Neu aufgenommene Methoden in Abschnitt B (staatlich anerkannte Berufsabschlüsse und Zertifikate/Branchenzertifikate):
Nr. 175 Sport- und Bewegungstherapeut/in SVGS
Nr. 2312 Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Bewegungs- und Tanztherapie*
Nr. 2322 Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Drama- und Sprachtherapie*
Nr. 2332 Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Musiktherapie*
Nr. 2342 Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie*
Nr. 2352 Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Intermediale Therapie*

* Für diese Methode können sich nur Therapeutinnen und Therapeuten registrieren, die über eine «Bestätigung Modulabschlüsse zum Erlangen kunsttherapeutischer Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA ARTECURA» verfügen. Eine gültige Bestätigung muss jährlich zusammen mit dem Antrag zur Erneuerung der EMR-Registrierung eingereicht werden. Die Registrierung ist auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung setzt voraus, dass die OdA ARTECURA die Frist entsprechend verlängert hat.

Gelöschte Methode:
Nr. 137 Ohrkerzen-Therapie

Diese Methode erscheint nicht mehr auf der Methodenliste.

Die neue Methodenliste wird demnächst auf www.emr.ch aufgeschaltet.
Angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Ziffer 7 (zum Datenschutz) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des EMR wird per 01.01.2024 aufgrund des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes angepasst. Darin wird auf die aktualisierte Datenschutzerklärung für Therapeutinnen und Therapeuten verwiesen.

Angepasste Gebührenordnung

Die Gebührenordnung des EMR wird per 01.01.2024 an die erhöhte Mehrwertsteuer (von 7,7 % auf 8,1 %) angepasst. Die genauen Gebühren im Einzelnen – per 01.01.2024 – finden Sie in der neuen EMR-Gebührenordnung.


>zum Reglement 2024


zurück