EMR-Reglement 2024 - wichtigste Änderungen im Überblick
Das EMR bildet die dynamische Entwicklung der Erfahrungsmedizin wie gewohnt transparent ab und hat sein Angebot und das Reglement für 2024 daran angepasst.
EMR-Methodenliste
Neu aufgenommene Methoden in Abschnitt B (staatlich anerkannte Berufsabschlüsse und Zertifikate/Branchenzertifikate):
Nr. 175
Sport- und Bewegungstherapeut/in SVGS
Nr. 2312
Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Bewegungs- und Tanztherapie*
Nr. 2322
Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Drama- und Sprachtherapie*
Nr. 2332
Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Musiktherapie*
Nr. 2342
Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie*
Nr. 2352
Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA Artecura - Fachrichtung Intermediale Therapie*
* Für diese Methode können sich nur Therapeutinnen und Therapeuten registrieren, die über eine «Bestätigung Modulabschlüsse zum Erlangen kunsttherapeutischer Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP Kunsttherapie der OdA ARTECURA» verfügen. Eine gültige Bestätigung muss jährlich zusammen mit dem Antrag zur Erneuerung der EMR-Registrierung eingereicht werden. Die Registrierung ist auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung setzt voraus, dass die OdA ARTECURA die Frist entsprechend verlängert hat.
Gelöschte Methode:
Nr. 137
Ohrkerzen-Therapie
Diese Methode erscheint nicht mehr auf der Methodenliste.
Die neue Methodenliste wird demnächst auf www.emr.ch aufgeschaltet.
Angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Ziffer 7 (zum Datenschutz) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des EMR wird per 01.01.2024 aufgrund des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes angepasst. Darin wird auf die aktualisierte Datenschutzerklärung für Therapeutinnen und Therapeuten verwiesen.
Angepasste Gebührenordnung
Die Gebührenordnung des EMR wird per 01.01.2024 an die erhöhte Mehrwertsteuer (von 7,7 % auf 8,1 %) angepasst. Die genauen Gebühren im Einzelnen – per 01.01.2024 – finden Sie in der neuen EMR-Gebührenordnung.