Kurz vor dem Jahresende möchten wir Ihnen noch einige Neuigkeiten übermitteln:
Mit der neuen Methodenliste, die wir Ihnen in diesem Newsletter vorstellen, ist das EMR-Reglement für das Jahr 2017 nun komplett. Bitte beachten Sie die Änderungen der Methodenliste und die Legenden der Versicherer, wenn Sie sich für eine neue Methode registrieren möchten.
Nicht mehr ganz neu ist der Tarif 590, ab 1. Januar 2017 beginnt aber nun die Einführungsphase dafür. Dieser Tarif wurde von dem Versichererteam Komplementärmedizin und den Berufsorganisationen der Komplementärmedizin für die Abrechnung von erfahrungsmedizinischen Leistungen entwickelt. Die aktuellsten Informationen zum Tarif 590 haben wir in einem Beitrag für Sie zusammengestellt.
Neu war in diesem Jahr das EMR-Seminar, das im Oktober Premiere hatte. Wir haben uns sehr über die rege Teilnahme und die positive Resonanz gefreut. Einen Bericht zum ersten EMR-Seminar finden Sie weiter unten.
Und noch eine Neuigkeit gibt es vom EMindex: Zum Abschluss des 10-jährigen Jubiläums laden wir Sie ein, bei unserem Fotowettbewerb mitzumachen. Schicken Sie uns die schönsten Fotos aus Ihrem Praxisalltag, wir sind gespannt auf Ihre Beiträge!
Zum Schluss möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken für das Vertrauen, dass Sie uns im vergangenen Jahr geschenkt haben. Danke auch für alle Rückmeldungen und Kommentare, für Ihre lobenden Worte und auch für Ihre Kritik. Ihre Anregungen sind uns willkommen, denn sie helfen uns, unsere Angebote für Sie weiter zu verbessern.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein ruhige und friedliche Weihnachtszeit und für das neue Jahr Glück, Gesundheit und viel Erfolg.
manche Titel und Bezeichnungen für therapeutische Tätigkeiten offiziell nicht erlaubt sind? Dazu gehören zum Beispiel Begriffe wie «ärztlich diplomiert» oder «staatlich diplomiert» oder die Bezeichnung «Naturarzt/Naturärztin». Der Titel Naturarzt ist mittlerweile in allen Kantonen verboten, sonst unterscheiden sich die Regelungen teilweise von Kanton zu Kanton.