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Digital abrechnen ohne Software - geht doch

Seit Anfang 2022 setzen die Versicherer für das Abrechnen nach Tarif 590 professionelle Softwares voraus. Müssen speziell Therapeutinnen und Therapeuten, die neu anfangen in dem Beruf, sich also gleich teure Abrechnungs-Softwares zulegen? – Müssen sie nicht. Dank cleverer Ärztekasse-Lösungen. Für sie vergünstigt.

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Der Ruf nach mehr Digitalisierung auch in erfahrungsmedizinischen Praxen wird bei Schweizer Versicherern zunehmend lauter. Digital-Lösungen jeglicher Art werden gefördert – teilweise gefordert. Seit Anfang Jahr auch für Abrechnungen nach Tarif 590. Infolge Fehleranfälligkeit werden Leistungsblätter und Rechnungsformulare in Papier- oder PDF-Versionen nicht mehr akzeptiert. Die Nutzung professioneller Abrechnungs-Softwares wird so gut wie vorausgesetzt.

Da drängt sich insbesondere frischgebackenen Therapeutinnen und Therapeuten, die eine eigene Praxis eröffnen wollen, die Frage auf, ob sie gleich eine teure Abrechnungs-Software anschaffen müssen – just in dem Moment, wo man das Startkapital vielleicht lieber für andere Vorrichtungen einsetzen würde.

Gut, dass die Ärztekasse hier Abhilfe schafft. Mit zwei cleveren Lösungs-Varianten, die Ihnen professionelles Abrechnen ermöglichen – ohne Software-Anschaffung.

Das Leistungsblatt (Variante E) – wenn Sie ganz ohne Computer abrechnen wollen

Die Papier-Variante der Ärztekasse ist die einzig mögliche Lösung, wenn man gänzlich ohne Informatik abrechnen will. Besonders empfehlenswert für all jene, die nur gelegentlich abrechnen wollen – denn so können sie erbrachte Leistungen auf einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsblatt einfach und schnell notieren. Die Handeinträge elektronisch erfassen und die entsprechenden Rechnungen erstellen und verschicken – das alles erledigt dann die Ärztekasse.

Die webbasierte Lösung (Variante I) – wenn Sie keine Software hinzukaufen wollen

Die webbasierte Lösung der Ärztekasse ist ideal für Praxen mit geringem IT-Budget, die ihre Leistungen trotzdem selbst elektronisch erfassen und abrechnen wollen. Mit dieser Lösungs-Variante können sie ihre Leistungsdaten vom eigenen Computer aus via gesicherten Internet-Zugang direkt in die Abrechnungs-Software der Ärztekasse eingeben. Sie ersparen sich so Anschaffungs-, Installations- und Wartungskosten einer Abrechnungs-Software.

Neu: Mit Online-Terminbuchung

Immer mehr Patientinnen und Patienten wünschen sich, ihre Behandlungstermine online zu buchen. Mit der Variante I können Sie ab sofort kostenlos auch die Terminbuchung auf Ihrer Website einbinden. Sie sparen damit Zeit, werden weniger durch Telefonanrufe unterbrochen und haben trotzdem einen vollen Terminkalender. Mehr dazu hier.

Zum Thema Online-Terminvereinbarung lesen Sie am besten auch den Beitrag «Termine online buchen können – wie wichtig ist das?» in diesem Newsletter.

Und 50 Franken sind geschenkt – um Ihnen den Entscheid noch leichter zu machen

EMR-zertifizierten Therapeutinnen und Therapeuten gewährt die Ärztekasse einen ausserordentlichen Rabatt von CHF 50.– auf die beiden oben erwähnten Lösungs-Varianten. Gehen Sie direkt in myEMR zu den Angebots-Informationen und Anmeldedetails sowie zum 50-Franken-Gutschein zum Downloaden:
>www.myemr.ch > Menu > Rechnungen stellen > Angebote der Ärztekasse zum Tarif 590


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