Mit unserem Sommer-Newsletter möchten wir Sie vorab über eine Änderung des EMR-Reglements informieren: Ab 2017 ändert sich die Berechnungsgrundlage für die jährliche Fort- und Weiterbildungskontrolle.
Künftig richtet sich der Umfang der Fort- und Weiterbildung nicht mehr nach der Anzahl der registrierten Methoden, Methodengruppen oder Berufsabschlüsse, sondern wird pro Person berechnet. Das bedeutet, dass Sie ab 2017 pro Jahr pauschal 20 Stunden Fort- und Weiterbildung nachweisen müssen, wenn Sie Ihr EMR-Label erneuern möchten.
Mit dieser Änderung vollzieht das EMR einen Systemwechsel bezüglich der Fort- und Weiterbildungskontrolle. Nach den Anpassungen der Methodenliste und des Registrierungsprozesses im vergangenen Jahr ist diese Harmonisierung ein weiterer wichtiger Schritt, um die Professionalisierung in der Erfahrungsmedizin und die Qualifikationen der Therapeutinnen und Therapeuten sinnvoll abzubilden. Ein Beispiel dafür gibt der Erfahrungsbericht eines Mitarbeiters, der im April 2016 die Höhere Fachprüfung zum Naturheilpraktiker absolviert hat.
Die neue Regelung kommt allen registrierten Therapeutinnen und Therapeuten zugute: Ohne Mehraufwand bei der Fort- und Weiterbildung können Sie für jede Ihrer Qualifikationen das EMR-Qualitätslabel erwerben. Natürlich unter der Voraussetzung, dass alle Qualitätskriterien des EMR-Reglements erfüllt sind.
Was die Anpassung der Fort- und Weiterbildung im Einzelnen für Sie bedeutet, lesen Sie im Beitrag weiter unten in diesem Newsletter.
Das gesamte EMR-Reglement für das Jahr 2017 werden wir Anfang November veröffentlichen und Sie selbstverständlich vorher per Newsletter darüber informieren.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Sommer mit viel Sonnenschein.